Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Reisebedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (nachfolgend „Reisende/r“)
und WANDER LEGENDS – FZCO, handelnd unter der Marke „Nextland Travel“ (nachfolgend „Veranstalter“).
1. Veranstalter und Geltungsbereich
WANDER LEGENDS – FZCO
handelnd unter „Nextland Travel“
IFZA Business Park, DDP
Building A1, Dubai Digital Park
Dubai Silicon Oasis, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
Diese AGB gelten für alle von Nextland Travel angebotenen und vom Veranstalter organisierten Pauschalreisen
(ohne internationale Flüge), die Transportleistungen während der Tour, Unterkünfte, Inlandsflüge und sonstige
im Reiseverlauf beschriebene Leistungen umfassen.
2. Vertragsgegenstand / Leistungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung
auf der Website sowie der Buchungsbestätigung. Maßgeblich sind ausschließlich die dort aufgeführten Leistungen.
Internationale Flüge zum Start- und Endpunkt der Tour sind nicht Bestandteil der Pauschalreise und werden von den
Reisenden eigenverantwortlich gebucht.
3. Vertragsschluss
Mit der Buchungsanfrage gibt der Reisende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter eine ausdrückliche Buchungsbestätigung (Reisebestätigung)
per E-Mail versendet. Eine reine Reservierungsbestätigung begründet noch keinen Anspruch auf Durchführung der Reise.
4. Reiseunterlagen
Die Reiseunterlagen werden in der Regel per E-Mail übermittelt. Der Reisende ist verpflichtet, diese unverzüglich
auf Richtigkeit (Name, Reisedaten, Leistungen) zu prüfen und Unstimmigkeiten dem Veranstalter umgehend mitzuteilen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise werden in Euro (EUR) angegeben und sind pro Person fällig, sofern nichts Abweichendes angegeben ist.
5.1 Anzahlung
Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 200,00 EUR pro Person fällig.
Die Anzahlung ist grundsätzlich bis spätestens 45 Tage vor Tourbeginn zu leisten.
5.2 Restzahlung
Der verbleibende Reisepreis ist spätestens 30 Tage vor Tourbeginn fällig.
Bei Buchungen, die weniger als 45 Tage vor Tourbeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort mit
Vertragsschluss fällig.
5.3 Zahlungsarten
Zulässige Zahlungsarten (z. B. Überweisung, Online-Zahlungsmethoden) werden während des Buchungsvorgangs
ausgewiesen. Etwaige Gebühren werden dort gesondert angegeben.
Geht die fällige Zahlung nicht rechtzeitig ein, ist der Veranstalter nach erfolgloser Mahnung berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten und Stornogebühren gemäß Ziffer 7 zu verlangen.
6. Umbuchungen, Namensänderungen und Stornierungen durch den Reisenden
6.1 Umbuchungen (Terminänderung)
Der Reisende kann bis spätestens 35 Tage vor Tourbeginn einmalig die Tour auf ein anderes verfügbares Datum
umbuchen. Diese Umbuchung ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit möglich.
Nach Ablauf dieser Frist ist eine Umbuchung grundsätzlich nicht mehr möglich; es gelten dann die Bedingungen
einer Stornierung gemäß Ziffer 6.3.
6.2 Namensänderungen
Eine Änderung des Namens des Reisenden ist bis spätestens 45 Tage vor Tourbeginn gegen eine Gebühr von
200,00 EUR möglich, sofern die Leistungsträger (z. B. Airlines, Unterkünfte) dies zulassen.
Bei Namensänderungen innerhalb von 44 Tagen vor Tourbeginn kann eine Änderung nicht garantiert werden;
im Zweifel gilt dies als Stornierung und Neubuchung gemäß den Stornobedingungen.
6.3 Stornierung durch den Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Tourbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich
(z. B. per E-Mail) zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter.
Es gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 35 Tage vor Tourbeginn: Stornogebühr 200,00 EUR pro Person
- ab 34 Tagen vor Tourbeginn: Stornogebühr 100 % des Reisepreises
Bereits erhaltene Zahlungen werden unter Abzug der jeweils fälligen Stornogebühr zurückerstattet.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann bis spätestens 30 Tage vor Tourbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wesentliche
Gründe vorliegen, insbesondere wenn:
- eine in der Reisebeschreibung oder Buchungsbestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder
- die Durchführung der Reise aufgrund unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (z. B. Naturkatastrophen,
politische Unruhen, Sicherheitsrisiken) erheblich erschwert oder unmöglich wird.
In diesen Fällen erhält der Reisende den bereits gezahlten Reisepreis vollständig zurück.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Anreisekosten (z. B. internationale Flüge),
bestehen nicht.
8. Leistungsänderungen
Der Veranstalter ist berechtigt, geringfügige Änderungen des Reiseablaufs oder einzelner Leistungen
(z. B. Wechsel von Unterkünften, Routenanpassungen, andere Transportmittel) vorzunehmen, sofern diese
den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen.
Bei notwendigen Änderungen wird der Veranstalter nach Möglichkeit gleichwertige oder höherwertige
Ersatzleistungen anbieten. Wesentliche Änderungen werden dem Reisenden unverzüglich mitgeteilt.
9. Gesundheit, Teilnahmevoraussetzungen und Verhalten
Die Teilnahme an den Reisen setzt eine normale körperliche und psychische Belastbarkeit voraus.
Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich einzuschätzen, ob er den Anforderungen der Reise gewachsen ist.
Der Reisende ist verpflichtet, Weisungen des Guides zu beachten und sich so zu verhalten, dass weder
Mitreisende noch Dritte gefährdet oder erheblich beeinträchtigt werden.
Bei groben Verstößen (z. B. wiederholter Verstoß gegen Sicherheitsanweisungen, massiver Alkoholmissbrauch,
Gefährdung anderer Personen) kann der Veranstalter den Reisenden von der weiteren Teilnahme ausschließen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
10. Versicherungen
Der Abschluss einer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung für die Dauer der Reise ist verpflichtend.
Der Nachweis kann vor oder zu Beginn der Reise angefordert werden.
Darüber hinaus wird ausdrücklich der Abschluss weiterer Reiseversicherungen empfohlen, insbesondere
einer Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung und Reisegepäckversicherung.
11. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Erbringung
der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen.
Eine Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde oder der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für Aktivitäten und Leistungen, die vor Ort lediglich vermittelt werden und ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet sind (z. B. optionale Zusatzaktivitäten, die nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Tour sind),
haftet der Veranstalter nicht; es gelten die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
12. Sprache der Reise
Die Durchführung der Reisen erfolgt in der Regel deutschsprachig durch den Guide, sofern in der
Reisebeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
13. Mitwirkungspflichten und Mängelanzeige
Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung oder dem Veranstalter
anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, können Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ganz oder teilweise entfallen.
14. Kein Widerrufsrecht für Pauschalreisen
Bei den angebotenen Reisen handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen,
für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nach den einschlägigen Bestimmungen nicht.
Es gelten ausschließlich die Stornobedingungen gemäß Ziffer 6.3.
15. Anwendbares Recht
Es findet das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate Anwendung, soweit nicht zwingende,
zum Schutz von Verbrauchern geltende Vorschriften des Staates, in dem der Reisende seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, vorrangig anzuwenden sind.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.